Mutagen

Mutagene sind äußere Einwirkungen, die Genmutationen oder Chromosomenaberrationen auslösen, also das Erbgut eines Organismus verändern. Hierbei unterscheidet man physikalische Mutagene wie Strahlung und hohe Temperaturen, chemische Mutagene wie z. B. Nitrosamine und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie biologische Mutagene wie z. B. HP-Viren und Epstein-Barr-Viren. Die Eigenschaft, Mutationen auszulösen, wird als Mutagenität bezeichnet, teilweise mit Bezug auf ein Organ wie z. B. Keimzellmutagenität.

Mutagene führen über einen DNA-Schaden zu einer Mutation. Die normale Mutationsrate (Häufigkeit, mit der sich ein oder mehrere Gene verändern) liegt bei höheren Organismen bei 10−5 bis 10−9 pro Gen und Generation. Mutagene bewirken einen Anstieg dieser natürlichen Mutationsrate.

Mutagene

Bekannte Beispiele für Mutagene sind:

Der Ames-Test ist einer der einfachsten und häufigsten Tests, der zur Bestimmung einer Chemikalie als Mutagen angewendet wird.

Kategorien nach CLP-Verordnung

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe aufgrund der Keimzellmutagenität in die Gefahrenklasse „Keimzellmutagenität“ mit den Kategorien 1A, 1B und 2 eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische der Kategorie 1A und 1B mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Gefahr“, dem H-Satz H 340 und den entsprechenden P-Sätzen. Stoffe und Gemische der Kategorie 2 werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Achtung“, dem H 341 und den entsprechenden P-Sätzen gekennzeichnet.

Kategorie 1A

Stoffe, die bekanntermaßen vererbbare Mutationen in Keimzellen von Menschen verursachen. Die Einstufung beruht auf positiven Befunden aus epidemiologischen Studien an Menschen.

Kategorie 1B

Stoffe, die bekanntermaßen vererbbare Mutationen in Keimzellen von Menschen verursachen. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem: geeignete Langzeit-Tierversuche, sonstige relevante Informationen.

Kategorie 2

Stoffe, die möglicherweise vererbbare Mutationen in Keimzellen von Menschen auslösen können. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 1 einzustufen.

Siehe auch

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 28.11. 2024