Eine Luftverkehrsunternehmen ist ein Unternehmen mit dem Geschäftszweck des erwerbsmäßigen Personen- und/oder Frachttransportes auf dem Luftweg.
unter Verwndung staatlich zugelassener Luftfahrzeuge zu befördern.
Luftverkehrsunternehmen sind staatliche Unternehmen oder Kapitalgesellschaften. Luftverkehrsunternehmen verfügen über einen eigenen Flugzeugpark sowie über
entsprechend fliegendes, technisches, sonstiges Luftfahrt- und Verwaltungspersonal. Namen und Symbol der Luftverkehrsunternehmen sind i.d.R. gesetzlich
geschützt und international anerkannt.
Der größte internationale Verband der Luftverkehrsunternehmen ist die
International Air Transport Association (IATA).
Gleichbedeutend angewandte Bezeichnung für Luftverkehrsunternehmen.
Die Bezeichnung Luftverkehrsgesellschaft ist im eigentlichen Sinne nur anwendbar auf:
Am 16. November 1909 gründete Ferdinand Graf von Zeppelin in Frankfurt am Main die erste Luftfahrtgesellschaft der Welt: die „DELAG“ („Deutsche Luftschifffahrt-Aktiengesellschaft“), die zwischen 1910 und 1913 etwa 34.000 Passagiere transportierte. Weiterhin startete am 10. Juni 1912 der Doppeldecker „Gelber Hund“ als erstes Postflugzeug vom Flughafen Frankfurt-Rebstock zum Flughafen Darmstadt.
Es folgten weitere Gesellschaften, und schon 1913 war ein Verkehrsnetz zwischen Düsseldorf, Baden-Oos, Berlin-Johannisthal, Gotha, Frankfurt am Main, Hamburg, Dresden und Leipzig entstanden. Der Erste Weltkrieg verhinderte jedoch den geplanten Anschluss europäischer Hauptstädte.
Vergl.: Entwicklung des Luftverkehrs
Nach Ende des Ersten Weltkriegs baute die Royal Air Force einige D.H.4-Maschinen zu Passagiermaschinen um und betrieb den ersten Nachkriegs-Passagier- und -Postverkehr zwischen London und Paris. Die französische Fluggesellschaft „Lignes Aériennes Latécoère“ nahm an Weihnachten 1918 den Flugbetrieb zwischen Toulouse und Barcelona auf, und am 5. Februar 1919 gründete die „Deutsche Luftreederei“, ein Vorläufer der Lufthansa, einen regelmäßigen Passagierverkehr zwischen Berlin und Weimar. In den darauffolgenden Jahren entstanden viele weitere Gesellschaften und Strecken, so zum Beispiel die französische „Compagnie des Messageries Aériennes“, die britische Aircraft Transport & Travel, die schweizerische Ad Astra Aero (die spätere Swissair) sowie die niederländische KLM (Koninklijke Luchtvaart Maatschapij - Königliche Luftfahrtgesellschaft).
In Frankfurt wurde mit der städtischen „Südwestdeutschen Luftverkehrs-AG“ ein planmäßiger Luftverkehrsdienst eingeführt, und mit dem am 6. Januar 1926 durchgeführten Zusammenschluss der führenden deutschen Luftverkehrsgesellschaften „Deutscher Aero Lloyd AG“ und „Junkers-Luftverkehrs AG“ zur „Deutsche Luft Hansa AG“ begann der große Durchbruch des zivilen Luftverkehrs in Deutschland. Die neue staatliche Luftverkehrsgesellschaft entwickelte sich sehr zufriedenstellend, und bereits ein Jahr nach ihrer Gründung nahm die „Luft Hansa“ den Passagiertransport in Europa sowie nach Fernost und Südamerika auf.
In den USA war die Entwicklung der zivilen Luftfahrt anfangs noch nicht soweit vorangeschritten wie in Europa, was sich am 19. Mai 1927 jedoch ändern sollte, als Charles Lindbergh den ersten erfolgreichen Solo-Transatlantikflug durchführte. Durch diesen bahnbrechenden Erfolg erlebten der amerikanische Flugzeugbau und die dortigen Fluglinien einen gewaltigen Aufschwung. 1926 hatte es in den USA zwölf Fluglinien gegeben, im Jahre 1928 waren es bereits 25. 1930 unternahmen amerikanische Fluggesellschaften bereits doppelt so viele Flüge wie alle europäischen Fluglinien zusammengenommen.
Bis vor wenigen Jahren wurden die meisten – oftmals defizitären – Fluggesellschaften staatlich betrieben oder zumindest als Prestigeobjekt staatlich gefördert. Diese Luftverkehrsunternehmen bezeichnet man auch als „Flagcarrier“, da sie sozusagen unter der Flagge eines Landes fliegen. . In Deutschland handelte es sich hierbei – bis zur vorgenommenen „Privatisierung“ – um die Lufthansa.
In Frankreich war es die Air France. AF verlor am 3. Juni 1998 die Bezeichnung „Nationale Gesellschaft“; ihre Aktie wird seit dem 22. Februar 1999 an der Börse gehandelt. In Italien war es die Alitalia, in Spanien die Iberia. In Japan war es Japan Airlines. In Vietnam ist es Vietnam Airlines, in Thailand Thai Airways usw.
Das EU-Recht enthält ein generelles Beihilfeverbot. Zuständig ist der EU-„Wettbewerbskommissar“ nicht etwa die Finanzkommission.
Die Charterfluggesellschaften, auch bekannt geworden als „Ferienflieger“, bieten in der Regel keine eigenen Flüge an, sondern leisten unter ihrem jeweiligen Markennamen bedarfsabhängig Flugdienste für Touristik-Unternehmen oder auch Privatpersonen.
Neben den herkömmlichen staatlichen und privaten Fluggesellschaften etablieren sich zunehmend Billigfluggesellschaften (engl. Low Cost Carrier). Sie bedienen vorrangig Verbindungen im Kurz- und Mittelstreckenbereich zu besonders günstigen Preisen. Der Gewinn resultiert aus der hohen Auslastung und dem kurzen Umlauf der Flugzeuge nach dem Shuttle-Prinzip. Die niedrigen Preise werden allerdings mit Einschränkungen bezüglich Flexibilität, Service und Komfort (z.B. Sitzabstand) angeboten. Ein kostenloses Umbuchen auf Flüge zu anderen Flugzeiten ist nicht möglich. Verpflegung an Bord gibt es nur gegen Aufpreis, die An- und Abflughäfen liegen häufig abseits der großen Verkehrsflughäfen. Neben den Flugpreisen sind oftmals diverse Zusatzgebühren wie z.B. für aufzugebendes Gepäck bei zugleich geringerer Freigepäckgrenze zu entrichten. Die Nutzung kleinerer Regionalflughäfen bedeutet Ersparnisse der Gesellschaften bei Start-, Lande-, Abfertigungs- und Abstellgebühren. Ein besonderer Nachteil für die Passagiere ist die teils schlechte Anbindung an eine bestehende Infrastruktur, wie Autobahnen, Zugverbindungen oder die Lage weit ab von städtischen Ballungszentren. Dies wird von vielen Kunden jedoch akzeptiert, da der Preisvorteil überwiegt.
Bei Frachtfluggesellschaften (engl. Cargo Carrier) handelt es sich um Fluggesellschaften, die sich meist mit speziell für diesen Zweck konstruierten Frachtflugzeugen auf den reinen Frachttransport im Linien- oder Charterverkehr konzentrieren. Dieser Markt gewinnt auf Grund der zusammenwachsenden globalen Wirtschaftsmärkte zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung führte in der Luftfrachtsparte in den vergangenen Jahren zu Wachstumsraten, wie sie in anderen Bereichen kaum erreicht wurden. Im Paket- und Kurierdienst führt dies teilweise sogar zu deutlich größeren Flotten gegenüber Passagierfluggesellschaften. So bestehen die Flotten von bekannten Kuriertransportunternehmen, wie Federal Express, DHL oder UPS, aus teilweise über 600 Flugzeugen, wohingegen Fluggesellschaften mit Schwerpunkt Passagiertransport selten mehr als 400 Flugzeuge betreiben. Die großen Vorteile des luftgestützten Frachttransportes, zum Beispiel gegenüber der Seefracht, sind insbesondere die Zeitersparnis zwischen Produktion und Produktionserlös bei gleichzeitiger Erschließung von Märkten weit jenseits der Produktionsstätten. Massengüter, wie Kohle oder Getreide, sind allerdings bei Frachtfluggesellschaften die Ausnahme, es sei denn, sie werden von Regierungen oder humanitären Hilfsorganisationen zur Notversorgung in Krisen- oder Dürregebieten gechartert.
Einige im Passagierverkehr etablierte Fluggesellschaften betreiben daneben eigene Frachtfluggesellschaften. Beispiele dafür sind die Lufthansa Cargo, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns, oder die Singapore Airlines Cargo als Tochterairline der Singapore Airlines. Diese Unternehmen befördern die Fracht nicht ausschließlich mit reinen Frachtflugzeugen, sondern daneben auch als Beiladung auf Passagierflügen der Muttergesellschaften, da die meisten Passagierflugzeuge auch eine begrenzte Frachtkapazität bieten.
Einige Gesellschaften betreiben ausschließlich spezielle Flugzeugtypen und besitzen von diesen Flugzeugmustern die größte Flotte, zum Beispiel The Lightship Group (Luftschiffe) oder Maldivian Air Taxi (Wasserflugzeuge).
Fluggesellschaften sind nicht immer Eigentümer der von ihnen eingesetzten Flugzeuge – auch in der Luftfahrt haben sich verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung von teuren Investitionsgütern durchgesetzt. Häufig werden Luftfahrzeuge geleast, wobei es die Formen des „Dry Leasing“ und des „Wet Leasing“ gibt. Beim „Dry Leasing“ muss die Fluggesellschaft eine eigene Bord-Crew stellen, beim „Wet Leasing“ wird hingegen auch das Bordpersonal einschließlich Piloten zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zur Inanspruchnahme von Charterfluggesellschaften haben die Leasing-Nehmer völlig freie Dispositionsbefugnis hinsichtlich Flugzeiten und Flugstrecken. Auf diesem – teilweise sehr lukrativen – Markt haben sich in den vergangenen Jahren einige sehr große Leasing-Gesellschaften etabliert. So zum Beispiel GECAS, eine Tochter des General-Electric-Konzerns, sowie die ILFC, die durch teils spektakuläre Flugzeug-Bestellmengen regelmäßig auch die Aufmerksamkeit der Presse erregt.
Sowohl die IATA als auch die ICAO vergeben Kürzel an Fluggesellschaften, um sie in standardisierter Form referenzieren zu können. Dabei sind die IATA-Codes deutlich geläufiger als die ICAO-Codes. IATA-Codes sind immer zweistellig und bestehen aus Großbuchstaben oder Zahlen. Es gibt auch die Kombination von zuerst einer Zahl, gefolgt von einem (Groß-)Buchstaben. Beispielsweise ist der Code für die Fluggesellschaft „Germanwings“ der Code „4U“.
Diese Codes finden sich in Flugplänen in der Flugnummer wieder, wie auch auf dem Ticket (ebenfalls in der Flugnummer), und auch am Flughafen in der Anzeige der abgehenden Flüge.
Der weniger geläufige ICAO-Airline-Code für Fluggesellschaften ist gemäß ICAO Dokument 8585 dreistellig.
Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch die
Fluggesellschaften zur Gewährleistung der Flugsicherheit
unterliegt weltweit verschiedenen Institutionen. In der EU ist dies die
Europäische
Agentur für Flugsicherheit (EASA), in den USA die Federal
Aviation Administration(FAA). In Abstimmung mit der EASA und den nationalen
Flugsicherheitsbehörden - in Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt,
in der Schweiz: Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL), in Österreich: Oberste
Zivilluftfahrtbehörde (OZB)
- untersagt die Europäische
Kommission> für unsicher erachteten Fluggesellschaften den Betrieb im
Europäischen Luftraum.
Die Liste
der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union wird
regelmäßig im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht.
oder hier: Liste
der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist.