Partialdruck
Partialdruck bezeichnet den Teildruck einer einzelnen Komponente oder Fraktion in einem (idealen) Gasgemisch.
Die wörtliche Übersetzung heißt Teildruck, weil sich der Gesamtdruck additiv aus mehreren Teilen zusammensetzt, nämlich aus den Partialdrücken der einzelnen Gaskomponenten. Die Summe aller Partialdrücke ist gleich dem Gesamtdruck. Der Partialdruck entspricht dem Druck, den die einzelne Gaskomponente bei alleinigem Vorhandensein im betreffenden Volumen ausüben würde.
Unterscheidung
In der Meteorologie wird der Begriff Dampfdruck als Synonym für den Partialdruck des Wassers in der Luft verwendet. In einem Gasgemisch wie der Luft ist die Siede- bzw. Kondensationstemperatur einer Gaskomponente (z.B. Wasserdampf) diejenige, die dem Partialdruck der Komponente, nicht dem Gesamtdruck, zugeordnet ist. Sie wird in der Meteorologie auch als Taupunkt bezeichnet.
Anwendung
In der Biologie und Medizin sind vor allem der Sauerstoff- und Kohlenstoffdioxid-Partialdruck von großer Bedeutung. Hier wird der Begriff auch auf die Konzentrationen dieser Gase in Lösung angewendet, beispielsweise im Blut oder in Wasser. Dabei wird als Partialdruck derjenige Druck des Gases angegeben, der mit der betreffenden Konzentration in Lösung (an einer gedachten oder wirklichen Grenzfläche von Gas und Flüssigkeit) in einem Diffusionsgleichgewicht steht. Das Henry-Gesetz beschreibt makroskopisch das Verhältnis der in der Gasphase auftretenden Partialdrücke, in Abhängigkeit von der jeweiligen Stoffkonzentrationen in der flüssigen Phase. Der Partialdruck wird immer dann anstatt der Massenkonzentration verwendet, wenn das Diffusionsverhalten des gelösten Gases betrachtet wird. Typische Themen dafür sind die respiratorischen Austauschvorgänge in der Lunge, die Gefahr von Gasembolien in der Tauch- und Flugmedizin sowie die Entstehung der Gasblasenkrankheit der Fische. Aufgrund dessen ist die Berechnung von Gaspartialdrücken beim Gerätetauchen bzw. Nitroxtauchen (Caissonkrankheit) Grundlage der dazugehörigen Ausbildungsgänge.
Im Brandschutz wird bei der sogenannten aktiven Brandvermeidung der Sauerstoffanteil in der Luft so weit abgesenkt, dass Menschen noch für eine gewisse Zeit darin arbeiten können, die Entflammbarkeit von bestimmten Materialien aber praktisch auf Null gesenkt ist.
Dalton-Gesetz
Das Dalton-Gesetz (Daltonsches Gesetz, Gesetz der Partialdrücke), 1805 von John Dalton formuliert, besagt, dass die Summe aller Partialdrücke bei idealen Gasen gleich dem Gesamtdruck des Gemisches ist.
Für Komponenten ergibt sich
und aus der Zustandsgleichung der idealen Gase folgt:
Löst sich ein Gas von einem Gemisch nicht oder praktisch nicht, so wird der darüber entstandene Gasraum gemäß den beiden Formeln aufgefüllt. Dabei ist der Partialdruck einer Komponente der bei dieser Temperatur herrschende Siededruck der reinen Komponente.
Daraus leitet sich ab, dass der Partialdruck des -ten Gases gleich dem Produkt aus Stoffmengenanteil des Gases mal Gesamtdruck des Gemisches (beispielsweise Luftdruck) ist. Das ist zwar eine idealisierte Darstellung für den Fall, dass die Teilchen der Gasphase außer der mechanischen keine gegenseitigen Wechselwirkungen haben (ideale Gase), jedoch kann man diese im Normalfall vernachlässigen.
Das Verhältnis der Teilchenanzahl (Stoffmenge) einer Komponente zur Gesamtteilchenzahl des Gemisches entspricht dabei dem Stoffmengenanteil und somit auch dem Partialdruck der Komponente zum Gesamtdruck des Gemisches. Folglich gilt:
Beispiel: trockene Luft in Meereshöhe
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung von vollständig trockener Luft auf Meereshöhe (Normbedingung), also bei einem Luftdruck von 1013,25 hPa.
Man kann den Volumenanteil mit dem Teilchenanteil (Stoffmengenanteil) gleichsetzen, da es sich um annähernd ideale Gase handelt. Sonstige Bestandteile der Luft kann man aufgrund ihres geringen Anteils vernachlässigen.
Komponente | Volumenanteil % | Partialdruck in | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
hPa (mbar) | kPa | mmHg (Torr) | bar | atm | ||
Luft | 100,00 | 1013,25 | 101,325 | 759,96 | 1,01325 | 1,00000 |
Stickstoff | 78,090 | 791,25 | 79,12 | 593,45 | 0,79125 | 0,78090 |
Sauerstoff | 20,950 | 212,28 | 21,23 | 159,21 | 0,21228 | 0,20950 |
Argon | 0,927 | 9,39 | 0,939 | 7,04 | 0,00939 | 0,00927 |
Kohlenstoffdioxid | 0,039 | 0,39 | 0,039 | 0,293 | 0,00039 | 0,00039 |
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 27.11. 2022