Besonders besorgniserregender Stoff

Ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC, von englisch Substance of Very High Concern) ist ein chemischer Stoff (Element, Verbindung oder eine Gruppe von chemischen Verbindungen), welcher nach der REACH-Verordnung als Stoff mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden ist und schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben kann.

Die Identifizierung eines Stoffs als SVHC durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt für eine Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung und damit des Unterstellens einer Zulassungspflicht. Alternativ können SVHC auch in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen und damit Beschränkungen unterstellt werden.

Die erste Liste von SVHC wurde am 28. Oktober 2008 publiziert und seither alle sechs Monate Ende Juni und Ende Dezember ergänzt. Für identifizierte SVHC gelten besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette.

Kriterien und Aufnahmeprozedur

Der Weg zur Aufnahme eines Stoffs in die Kandidatenliste ist im Artikel 59 der REACH-Verordnung beschrieben. Danach muss der Stoff zumindest den Kriterien des Artikels 57 der REACH-Verordnung entsprechen. Ein Stoff kann daher vorgeschlagen werden, falls er eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

Es gibt nach Artikel 58 drei Prioritätsgruppen:

Die Tatsache, dass ein Stoff ein oder mehrere Kriterien erfüllt, heißt noch nicht, dass er als SVHC vorgeschlagen wird. Etliche solche Stoffe unterliegen bereits Beschränkungen, wie etwa die im Anhang XVII der REACH-Verordnung gelisteten.

Der erste Schritt zur Aufnahme eines Stoffs in die SVHC-Liste (Kandidatenliste) ist das Erstellen eines Dossiers nach Anhang XV der REACH-Verordnung, welches entweder durch die ECHA oder einen Mitgliedstaat angefertigt werden kann. Dieses wird von der ECHA veröffentlicht und alle interessierten Kreise aufgefordert, innerhalb von 45 Tagen Bemerkungen abzugeben. Auch die anderen Mitgliedstaaten oder die Agentur können innerhalb von 60 Tagen Bemerkungen abgeben. Der weitere Verlauf hängt dann von den eingehenden Bemerkungen ab:

Die Agentur veröffentlicht und aktualisiert die SVHC-Liste unverzüglich auf ihrer Website, nachdem über die Aufnahme eines Stoffes entschieden wurde.

Kandidatenliste/SVHC-Liste

Eigentlich „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ oder „Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe“, aber auch kurz „Kandidatenliste“ oder „SVHC-Liste“ aufgrund der englischen Bezeichnung Candidate List of Substances of Very High Concern for Authorisation genannt. Mit Stand vom 17. Januar 2023 sind 233 Stoffe/Stoffgruppen in der Kandidatenliste aufgeführt.

Die Stoffe in der Kandidatenliste werden nach ihrer Priorität gereiht. Anhand dieser Reihung erfolgt die weitere Überprüfung, ob ein Stoff in den Anhang XIV der REACH-Verordnung zur Zulassung aufgenommen wird.

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 14.10. 2024