Flugsicherung
Gesamtheit der Einrichtungen und Verfahren zur sicheren Durchführung aller Bewegungen von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden, unterteilt in:
- Flugsicherung - Kontrolldienst
- Fluginformationsdienst
- Alarmdienst
Die Wahrnehmung der Flugsicherung ist grunsätzlich eine staatliche Aufgabe.
Organisationen wie Eurocontrol
handeln im Namen der in ihnen vertetenen Sataaten.
Die erste Aufgabe der Flugsicherung ist die Freigabe eines Fluges und die Genehmigung der gewählten Flugstrecke, der zu benutzenden
Luftstraßen oder Kurse, der
Steig- und Sinkprofile und der Reiseflughöhe.
Dabei sind Staffelung und Abstände zu beachten.
Während des Fluges erfolgt die Sicherung durch die Kontrolle der Flugbewegungen in den überwachten
Lufträumen.
Dieser Tätigkeit liegen zugrunde:
- Angaben des Flugplanes
- Standortmeldungen der Flugzeugführer
- errechnete Ankunfts- und Überflugzeiten
- Auswertung der Radarüberwachung
Dazu dienen zahlreiche Nachrichtenverbindungen sohl vom Boden zum Luftfahrzeug als auch zwischen den Bodenstellen.
Innerhalb der Fluginformationsgebiete bestehen Flugsicherungs-Kontrollbezirke. Diese umfassen Luftstraßen und Nahverkehrsbereiche.
Ihre Grenzen entsprechen häufig denen der Fluginformationsgebiete.
Die Nahverkehrsbereiche stellen das Bindeglied zwischen
Kontrollzonen und den Luftstraßen dar und
gewährleisten einen geordneten Verkehrsfluß in der Nähe eines oder mehrerer Flughäfen, Schnittpunkten me.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den : 21.01.2013