Chromsäure

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ggf. erweitert
03 – Brandfördernd 06 – Giftig oder sehr giftig 05 – Ätzend
08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich
Gefahr
H- und P-Sätze H:
  • Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
  • Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt
  • Lebensgefahr bei Einatmen.
  • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • Kann die Atemwege reizen.
  • Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)
  • Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P:
  • Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Zulassungsverfahren unter REACH besonders besorgniserregend: krebserzeugend (CMR); zulassungspflichtig
MAK
  • Deutschland: aufgehoben, da karzinogen
  • Schweiz: 5 μg/m3 (berechnet als Chrom)

Chromsäure mit der Struktur H2CrO4 existiert nur in verdünnten wässrigen Lösungen. Reine, wasserfreie Chromsäure ist unbekannt. Sie ist eine starke zweiprotonige Säure und bildet als Salze die Chromate. Hydrogenchromate sind hingegen instabil und nur in wässriger Lösung bekannt.

Wird Chromsäure als Feststoff angeboten, handelt es sich stets um das Anhydrid der Chromsäure, das Chromtrioxid. Ebenso wie das Anhydrid ist die Chromsäure ätzend und giftig.

Strukturformel
Struktur von Chromsäure
Allgemeines
Name Chromsäure
Andere Namen

Dihydrogenchromat (IUPAC)

Summenformel H2CrO4
Kurzbeschreibung dunkelrote bis gelbe geruchlose wässrige Lösung
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7738-94-5
EG-Nummer 231-801-5
ECHA-InfoCard 100.028.910
PubChem 24425
Eigenschaften
Molare Masse 116,95 g/mol
Aggregatzustand nur als Lösung in Wasser beständig
Dichte 1,5 g/cm3 (50 % CrO3)
Siedepunkt thermische Zersetzung
Löslichkeit CrO3 gut löslich in Wasser: 1854 g/l (bei 20 °C)

Wässrige Lösung

Chromsäure ist eine starke Säure (pKs-Wert: −0,61) und liegt im Gleichgewicht nur zu einem sehr geringen Teil als H2CrO4 vor. HCrO4 ist hingegen eine schwache Säure (pKs-Wert: 6,45). Daher liegt Chromsäure in verdünnter wässriger Lösung überwiegend als Hydrogenchromat HCrO4 vor.

Werden die wässrigen Lösungen mit einer Base versetzt, liegen bei einem pH-Wert > 7 überwiegend CrO42−-Ionen vor.

Bei pH-Werten zwischen 2 und 6 liegen HCrO4 vor und es bilden sich in einer Gleichgewichtsreaktion Dichromate (Cr2O72−). Bei dieser Reaktion kommt es zu einem Farbumschlag von gelb nach orange. Ist der pH-Wert der Lösung < 1, bilden sich unter weiterer Farbvertiefung Polychromate der allgemeinen Formel
CrnO3n+12−.

Verwendung

Chromsäure wird in der Chemie als Oxidationsmittel eingesetzt. Mit ihr lassen sich primäre Alkohole zu Aldehyden bzw. zu Carbonsäuren, sekundäre Alkohole zu Ketonen oxidieren.

In der Galvanotechnik wird Chromsäure zur Passivierung galvanisch erzeugter Schichten – vorwiegend bei Cadmium – und zur Vorbehandlung von Aluminiumoberflächen per anodischer Oxidation verwendet. Sie ist außerdem Hauptbestandteil der galvanischen Chromelektrolyte, die zum Verchromen verwendet werden. Des Weiteren werden Chromsäure bzw. Chromtrioxid zur Herstellung von Kaliumdichromat, Ammoniumdichromat und Chromdioxid verwendet.

Chromsäurelösungen werden ferner häufig für die rasche Feststellung verwendet, ob im Metall bzw. einer Legierung Silber vorliegt. Der Gegenstand der Probe wird hierbei vor der Prüfung aus Gründen anzunehmender Versilberung z. B. angefeilt und dieser Stelle mit der Säure aufgetupft. Die Säure ergibt mit Silber einen Silberchromat-Niederschlag in blutroten Farbtönen. Bei unedlen Metallen bildet sich kein Silberchromat. Je dunkler der blutrote Farbniederschlag ausfällt, desto höher ist der Silberfeingehalt.

Chromsäure ist nicht zu verwechseln mit der Chromschwefelsäure.

Toxikologie

Chromsäure ist äußerst giftig (die letale Dosis entspricht 1 bis 2 g) und auch seit langem als krebserregend bekannt. Bei Hautkontakt erzeugen sie Irritationen an Augen, Haut und Schleimhäuten. Chronischer Kontakt mit Chromsäure kann bei unterlassener Behandlung zu bleibenden Schäden führen.

Chromsäure kann zu einem toxischen Lungenödem und trotz späterer Behandlung zum Tod führen. Nach einer vorübergehenden Freiheit von Beschwerden (bis zu 48 Stunden) kann das Vollbild mit Hämoptoe, Zyanose, Aspiration oder Herzstillstand auftreten.

Seit 1958 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization) für Chrom(VI)-Verbindungen eine maximal zulässige Konzentration von 0,05 mg/Liter im Trinkwasser.

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Basierend auf einem Artikel in Wikipedia.de
 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 02.04. 2023