Kombinat

In der Industrie der DDR begann man 1968/69 auf der Grundlage der VO über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16.10.1968 verstärkt mit dem Kombinatsaufbau. Dadurch kam es in einzelnen Industriezweigen zur Auflösung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die volkseigenen Kombinate unterstanden entweder direkt einem Ministerium oder einer VVB. Es konnten ihnen aber auch Befugnisse und Pflichten übertragen werden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen den VVB zustanden. In den Bereichen, in denen die Industriezweigleitung nicht einem einzelnen Kombinat übertragen wurde, blieben die VVB als übergeordnete Leitungsebene bestehen.
Die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28.03.1973 übertrug den Kombinaten eine größere Verantwortung für die Leitung des gesamten Reproduktionsprozesses sowie für die Ausarbeitung und Realisierung der Pläne.

Eine weitere VO der DDR-Regierung vom 08.11.1979 (GBL I 1979 Nr. 39) regelte dann die Stellung und Aufgaben der volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe. Darin wurden die Kombinate als eine neue Form der Leitung und Organisation in Industrie und Bauwesen sowie weiteren Bereichen der Volkswirtschaft definiert. Sowohl das Kombinat als Leitungsgremium als auch der einzelne Kombinatsbetrieb fungierten als juristische Personen. Beide arbeiteten auf der Basis der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Das Kombinat wurde durch einen Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen geführt.
Neben den zentralgeleiteten existierten seit 1981 auch bezirksgeleitete Kombinate. Diese Kombinate entstanden auf der Grundlage des Beschlusses des Sekretariats des ZK der SED vom 11.02.1981 über Maßnahmen zur Erhöhung der Produktion von Konsumgütern für die Versorgung der Bevölkerung in der bezirksgeleiteten Industrie. Seit Anfang 1984 kam es in Umsetzung des Beschlusses des ZK der SED vom 16.01.1984 und des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 27.01.1984 zur Auflösung der selbständigen Kombinatsleitungen. Die Kombinate wurden nun über die Stammbetriebe geleitet. Dieser Zustand blieb im Wesentlichen bis zur Abwicklung der volkseigenen Wirtschaft im Zuge der politischen Wende 1989/90 erhalten.

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VO - Verordnung
VVB - Vereinigung Volkseigener Betriebe


 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 18.11. 2018