Reibempfindlichkeit

Als Reibempfindlichkeit bezeichnet man das Verhalten eines Stoffes (meist eines Explosivstoffes) gegenüber mechanischer Belastung. Das Kriterium ist dabei, dass sich der Stoff unter der Einwirkung einer Reibbelastung unter Knistern, Entflammung oder Explosion zersetzt.

Prüfmethode

Als Prüfmethode wird der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) entwickelte Reibtest verwendet. Hierbei wird der Stoff zwischen zwei Porzellankörpern mit einer definierten Reibkraft belastet. Diese ergibt sich aus dem Produkt von Reibweg und Gewichtseinstellung am Prüfgerät und wird in der Einheit Newton (N) angegeben.

Einstufungen

Im Sinne des Sprengstoffgesetzes sowie der Richtlinie 92/69/EWG der Europäischen Kommission gilt ein Grenzwert von 360 N, unter dem eine Einstufung als explosionsgefährlicher Stoff erfolgt. Der Reibtest gehört neben der Prüfung auf Schlagempfindlichkeit (Fallhammertest) und dem Stahlhülsentest zu den nach dem Sprengstoffgesetz vorgeschriebenen Prüfungen. Die Prüfung ist als Test 3(b)(i) (BAM friction apparatus) innerhalb der Testserie 3 Teil der Prüfschemata zur Klassifizierung von Explosivstoffen der Klasse 1 im Sinne der Gefahrgutvorschriften.

Beispiel

Besonders reibeempfindliche Stoffe sind zum Beispiel Silberacetylid mit < 0,1 N, Quecksilberfulminat mit 3 N oder Tetrazen mit 8 N.

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 09.11. 2022