Biologischer Grenzwert

Als Biologischer Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) wird die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im Blut eines Beschäftigten bezeichnet, bei dem eine Schädigung der Gesundheit des Beschäftigten nicht zu erwarten ist.

Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen.

Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.

In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 (TRGS 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).

In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Veröffentlicht in " Technische Regeln für Gefahrstoffe" (Biologische Grenzwerte BGW) TRGS 903

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Datum der letzten Änderung:  Jena, den : 08.01.2014