Air Defense Identification Zone

Air Defense Identification Zone (ADIZ) bezeichnet eine Luftraumüberwachungszone, in der sich aus Gründen der militärischen Luftverteidigung durchquerende Flugzeuge identifizieren und regelmäßig ihre Koordinaten bekanntgeben müssen.

Eine Air Defense Identification Zone ergänzt üblicherweise den Luftraum über die Hoheitsgewässer eines Staates (12-Seemeilen-Zone) um die außerhalb davon liegenden internationalen Gewässer als Pufferzone, um frühzeitig ein Eindringen fremder Flugzeuge in den eigentlichen Luftraum erkennen zu können. Als solches sind sie nicht Teil des Hoheitsgebietes eines Staates und haben demnach auch keine Grundlage im Völkerrecht.
Teilweise wurden ADIZ auch über Land errichtet, wie jene frühere entlang der deutsch-deutschen Grenze oder von 2007 bis zur Neuklassifizierung 2010 über Washington, D.C.
Mehr als 20 Staaten haben eine ADIZ eingerichtet, darunter die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, China, das Vereinigte Königreich, Norwegen, Indien und Pakistan.

Deutschland

Die ADIZ in Deutschland erstreckte sich bis 1989 entlang der deutsch-deutschen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und durch den Bayerischen Wald der Grenze zur ČSSR folgend. Sie verlief auf westlicher Seite der Grenze auf bundesdeutschem Gebiet.

Die ADIZ wurde zu Beginn des Kalten Krieges von der NATO aus zwei Gründen eingerichtet: Erstens, um überraschenden Einflügen von Militärflugzeugen aus dem Ostblock vorzubeugen und zweitens, um bei absichtlichen oder versehentlichen Annäherungen an die deutsch-deutsche Grenze rechtzeitig eingreifen zu können. Die ADIZ galt für Flüge nach Instrumenten- und nach Sichtflugregeln gleichermaßen. Abgesehen von speziellen Korridoren, die zu den in der ADIZ gelegenen Flugplätzen führten (zum Beispiel Bayreuth), durfte die Zone nur mit vorher abgegebenem Flugplan und unter Luftverkehrskontrolle beflogen werden.

Mit der Deutschen Einheit wurde die ADIZ aufgelassen.

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Basierend auf einem Artikel in: Extern Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 16.10. 2017