Wetterminima

Festgelegte Grenzwerte für Start und Landung sowie zu Planungszwecken in Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges, der Verfügbarkeit der Navigations- und Befeuerungsanlsge sowie unter Beachtung der festgelegten Hindernisfreigrenze.
Diese werden wie folgt angegeben:

1)
Für den Start (Startminima): Hauptwolkenuntergrenze und Sicht
2)
Für den Geradeausflug:
a) Entscheidungshöhe und Sicht bei Präzisionsanflügen
b) Mindestsinköhe und Sicht bei nicht Präzisionsanflügen
3)
Für den Platzrundenanflug: Mindestsinkhöhe und Sicht
4)
Für die Planung eines Flugplatzes als Ausweichflugplatz (Auswichminima): Hauptwolkenuntergrenze und Sicht

Es kann aus flugbetrieblichen Gründen notwendig oder von der zuständigen Behörde vorgeschrieben sein, daß zusätzlich zu der Sicht eine minimale Hauptwolkenuntergrenze/Vertkalsicht erforderlich ist.


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 05.12.2022