Der Spiegel vom 09.09.2013

Der Gebärvater

Von Kleinhubbert, Guido

In Berlin brachte ein sogenannter Transmann ein Kind zur Welt. Der Fall zeigt, vor welchen Schwierigkeiten Ämter im Umgang mit Transsexuellen stehen.

Die Nachricht kam am 11. April und klang nach einem medizinischen Wunder. Per Hauspost informierte das Standesamt die Abteilung Jugend und Gesundheit im Rathaus Berlin-Neukölln über die "Geburt eines Kindes durch einen gebärenden Mann". Die männliche Mutter habe den Säugling nach einer Hausgeburt selbst gemeldet, schrieben die Standesbeamten.

Mit einer biologischen Sensation hatte das aber in Wahrheit nichts zu tun. Der "gebärende Mann" war ein sogenannter Transmann: ein Mensch mit den Körpermerkmalen einer Frau, der sich als Mann fühlt und als solcher im Personenstandsregister der Hauptstadt verzeichnet ist. Nun wolle der Transmann in der Geburtsurkunde trotz Schwangerschaft und Niederkunft nicht als Mutter, sondern als Vater eingetragen werden, "weil er ja eben nicht die Frau, die das Kind geboren hat, sei, sondern ein Mann", wie es in der Hauspost heißt.

Der Neuköllner Fall ist zwar etwas speziell, aber die Beschäftigung mit Transsexuellen und ihren Rechten gehört zum deutschen Behördenalltag. Zählten die deutschen Standesämter 1995 lediglich 400 "Verfahren nach dem Transsexuellengesetz", wollten 2011 insgesamt 1657 und vergangenes Jahr 1277 Menschen einen anderen Vornamen oder ein anderes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen lassen.

Hauptgrund für den Anstieg der Anträge ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2011. Danach müssen sich Transsexuelle nicht mehr zwingend einer riskanten Operation und einer damit verbundenen Sterilisation unterziehen, bevor sie vor dem Gesetz ihr Geschlecht wechseln dürfen. Es genügen zwei psychologische Gutachten.

Das macht den Geschlechterwechsel im Vergleich zu früher einfach und hat den Nebeneffekt, dass es in Deutschland nun mit großer Wahrscheinlichkeit Hunderte Frauen gibt, die zeugungsfähig sind - und Männer, die schwanger werden können. Genau wie der US-Amerikaner Thomas Beatie, der 2008 als Mann mit kugelrundem Babybauch weltweit Schlagzeilen machte.

Der Transmann aus Neukölln möchte sich nicht derart exponieren. Die Behörde hat ihn mittlerweile als Vater eingetragen und sich damit in ein rechtliches Niemandsland vorgewagt. Das durch Samenspende gezeugte Kind hat nun offiziell keine Mutter, was vor dem Gesetz problematisch ist. Es gebe eine "Regelungslücke", teilt das Bundesjustizministerium mit. Das Haus der Liberalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte diese schon seit Monaten mit einem neuen Transsexuellengesetz schließen. Doch das vom Christsozialen Hans-Peter Friedrich geführte Bundesinnenministerium, zuständig für standesamtliche Angelegenheiten, sperrt sich.

Orientierung bieten derzeit nur einige Gerichtsentscheide. So beschloss das Oberlandesgericht Köln 2009, dass eine Transfrau, die ihr Geschlecht gewechselt hat, weiterhin Vater eines vor dem Geschlechterwechsel geborenen Kindes bleiben kann. Und das Bundesverfassungsgericht entschied 2008, dass eine Ehe nicht annulliert werden muss, wenn einer der Partner ein anderes Geschlecht annimmt.

Behörden und Gerichte sind grundsätzlich also durchaus aufgeschlossen. Nur in der Praxis hakt es regelmäßig, wie eine vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Studie zeigt. Wegen veralteter Formular-Vordrucke und unflexibler Software wird es für Beamte oft peinlich. Ein Transmann namens Bernd etwa wird dann konsequent mit "Sehr geehrter Frau Bernd Müller" angeschrieben.

Die Autoren der Studie bemängeln eine "große Trägheit der Behörden, die das Recht der Betroffenen auf eine korrekte Anrede oft erst nach langwierigen Beschwerden akzeptieren". Dabei sei jeder einzelne Brief mit falscher Anrede "ein schmerzhafter Nackenschlag", sagt Andrea Budzinski, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.

Besonders übel sei es beispielsweise, wenn eine langhaarige und geschminkte Transfrau im Rock auf dem Amt mit der Anrede "Herr" aufgerufen werde. Ein Betroffener berichtete in der NRW-Studie, dass sogar die progressiven Menschenrechtler von Amnesty International mehr als ein halbes Jahr benötigt hätten, bis sie seinen Namen und die Anrede auf der von ihm abonnierten Mitgliedszeitung korrekt wiedergaben.

"Im Umgang mit Transmenschen gibt es immer noch viel Unsicherheit und Unkenntnis - bei Behörden, Mitmenschen und leider auch bei sogenannten Experten", klagt Faustin Vierrath. Der Freiburger Historiker fordert gemeinsam mit anderen Transmenschen von der Politik unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf eine Neuausstellung von Zeugnissen oder Urkunden.

Hauptforderung der Transsexuellen ist es aber, die Begutachtung durch Psychologen abzuschaffen. Eine solche Expertise ist bislang Bedingung für eine Änderung des Vornamens oder einen Neueintrag im Personenstandsregister. Die Therapeuten stellen dabei intime Fragen nach Sexualgewohnheiten und Kindheitserinnerungen. Das empfinden viele Transsexuelle als quälend.

"Es muss ein einfacher Verwaltungsakt werden, wenn zum Beispiel ein bei der Geburt weiblich zugeordneter Mensch seine wahre Geschlechtsidentität als Mann leben will. Antrag stellen, eintragen lassen, fertig", fordert Vierrath.

Renate Rampf, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, schlägt sogar vor, die behördliche Unterscheidung zwischen Männern und Frauen oder Müttern und Vätern abzuschaffen. Werde ein Kind geboren, könne man doch auf die Geschlechtsbezeichnung bei den Eltern verzichten. Die Beamten sollten Vater und Mutter schlicht beim Namen nennen. "Damit würde man viele Probleme vermeiden", behauptet Rampf. Nach einer Reform müssten Behördenbriefe mit der Anrede "Sehr geehrt(*)" beginnen, gefolgt von Vor- und Nachnamen. Das Sternchen soll laut Transsexuellen-Verbänden der "Platzhalter für alle geschlechtlichen Identitäten" sein.

Ab dem 1. November darf zumindest bei intersexuellen Kindern in Behördendokumenten ganz auf die Nennung eines Geschlechts verzichtet werden. Sie unterscheiden sich von Transsexuellen dadurch, dass sie ohne eindeutige körperliche Geschlechtsmerkmale geboren wurden.

Auch der Neuköllner Transmann wollte durchsetzen, dass das Geschlecht seines Kindes nicht offenbart wird. Die Behörde weigerte sich. Er hat sein Kind nun als Jungen eintragen lassen und ihm einen männlichen Vornamen gegeben. Allerdings ist sich das Jugendamt nicht sicher, was die "geschlechtliche Identität" des Babys angeht. Weil das Kind nicht in einer Klinik zur Welt gekommen ist, sondern mit Hilfe einer Hebamme, kann das derzeit niemand so recht überprüfen. Möglicherweise sei der Junge in Wahrheit ein Mädchen. Ein Mädchen also, das vor dem Gesetz als Junge gilt und offiziell keine Mutter hat.


 
Seitenende
Seite zurück
 
Datum der letzten Änderung : Jena, den : 13.11.2013