Kaliumhexacyanidoferrat(II)

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
P: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Kaliumhexacyanidoferrat(II) ist ein Salz mit der Konstitutionsformel K4[Fe(CN)6]. Es wird auch als Kaliumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz oder Gelbkali bezeichnet. Man findet noch häufig die Bezeichnung Kaliumhexacyanoferrat(II) nach älterer Nomenklatur der IUPAC. Es ist in Wasser und Aceton gut, in Ethanol und Diethylether nicht löslich.

Strukturformel
3 Kalium-Ion Struktur von Kaliumhexacyanoferrat
Allgemeines
Name Kaliumhexacyanidoferrat(II)
Andere Namen
  • Kaliumhexacyanoferrat(II)
  • Kaliumhexacyanidoferrat(4−)
  • Kaliumferrocyanid
  • Gelbes Blutlaugensalz
  • Gelbkali
  • Ferrozin
  • E 536
Summenformel K4[Fe(CN)6]
Kurzbeschreibung gelbliche Kristalle
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
  • 13943-58-3 (wasserfrei)
  • 14459-95-1 (Trihydrat)
EG-Nummer 237-722-2
ECHA-InfoCard 100.034.279
PubChem 9605257
ChemSpider 20162028
Eigenschaften
Molare Masse 368,34 g/mol (wasserfrei)
Aggregatzustand fest
Dichte 1,85 g/cm3 (wasserfrei)
Schmelzpunkt bei ca. 70 °C Kristallwasserabgabe des Trihydrats
Siedepunkt Zersetzung vor Erreichen des Siedepunktes
Löslichkeit
  • leicht in Wasser (337 g/l bei 20 °C, wasserfrei)
  • leicht in Wasser (289 g/l bei 20 °C, Trihydrat)

Vorkommen

In der Natur kommt Kaliumhexacyanidoferrat(II) als das sehr seltene Mineral Kafehydrocyanit vor.

Herkunft des Namens

Der Name Blutlaugensalz rührt von der Darstellungsweise durch Alchemisten her. Sie erhitzten Blut mit Knochen, Horn und anderen proteinhaltigen Substanzen in Gegenwart von Eisenspänen und Pottasche. Der Rückstand wurde mit Wasser ausgelaugt. Daraus kristallisierte anschließend, je nachdem, wie viel Luft man beim Erhitzen zuließ, ein gelbes (Gelbes Blutlaugensalz) oder rotes Salz (Rotes Blutlaugensalz) aus.

Herstellung

Es wurde erstmals 1752 von Pierre-Joseph Macquer aus Berliner Blau und Kalilauge hergestellt und diente umgekehrt häufig zur Produktion von Berliner Blau.

Hergestellt wird Kaliumhexacyanidoferrat(II) aus einer Eisen(II)-Salzlösung und Kaliumcyanid. Es enthält dann Kristallwasser und liegt als K4[Fe(CN)6] · 3 H2O (Kaliumhexacyanidoferrat(II)-Trihydrat) vor. Oberhalb von 60 °C gibt es das Kristallwasser wieder ab und geht in ein farbloses Pulver über, bei 100 °C ist es wasserfrei.

Unter Normalbedingungen ist das Hexacyanidoferrat(II)-Ion ein stabiler Komplex und ist ungiftig.

{\displaystyle \mathrm {Fe^{2+}+6\ CN^{-}\rightleftharpoons [Fe(CN)_{6}]^{4-}} \quad \quad K_{A}=\mathrm {\frac {[[Fe(CN)_{6}]^{4-}]}{[Fe^{2+}]\cdot [CN^{-}]^{6}}} =10^{35}}

Verwendung

Kaliumhexacyanidoferrat(II)

In der Analytik wird das Salz zum Nachweis von Eisen(III)-Ionen verwendet. In Lösung erhält man bei Zugabe von FeIII-Ionen zunächst lösliches Berliner Blau, K[FeIIIFeII(CN)6], durch einen Überschuss fällt unlösliches Berliner Blau aus, FeIII[FeIIIFeII(CN)6]3. Diese Reaktionen dienen zum Nachweis von Eisen(III)-Ionen:

\mathrm{4 \ Fe^{3+} + 3 \ [Fe^{+II}(CN)_6]^{4-} \longrightarrow {Fe^{+III}[Fe^{+III}Fe^{+II}(CN)_6]}_{3}}

Aus Kaliumhexacyanidoferrat(II) lässt sich durch Oxidation mit Wasserstoffperoxid oder Chlor Kaliumhexacyanidoferrat(III) herstellen.

In der Lebensmittelindustrie wird Kaliumhexacyanidoferrat als Trennmittel und Stabilisator verwendet. Es darf in Lebensmitteln jedoch nur in geringen Mengen verwendet werden, da sich beim Erhitzen oder bei Einwirkung von Säuren EU als Lebensmittelzusatzstoff der Bezeichnung E 536 ausschließlich für die Verwendung in Kochsalz und Kochsalzersatz als Rieselhilfe zugelassen.

Kaliumhexacyanidoferrat wird ebenfalls zum Einsatzhärten von ansonsten schlecht härtbaren Stählen verwendet. Kaliumhexacyanidoferrat wird bei Kontakt mit dem rotglühenden Werkstück flüssig und gibt seinen Kohlenstoff an das Werkstück ab. Die Oberfläche wird dadurch aufgekohlt und härtbar.

Siehe auch

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 30.05. 2024