Freiheiten der Luft

Die Freiheiten der Luft (engl. Freedoms of the air) sind von der ICAO erstellte Vorschläge für Luftrechte im kommerziellen Luftverkehr. Die einzelnen Rechte werden entweder in bilateralen Abkommen wechselseitig gewährt oder sie bestehen zwischen Staaten, die die Transit- oder Transportvereinbarung unterzeichnet haben.

Nach dem Grundsatz der Freiheit der Meere entstand auch der Gedanke der Freiheiten des Luftverkehrs. Auf der Internationalen Luftverkehrskonferenz, die vom 1. Nov. bis 7. Dez. 1944 in Chicago stattfand, sollten die "Fünf Freiheiten des Luftverkehrs" angenommen werden:

Die Freiheiten sind in Zusatzvereinbarungen geregelt und nicht im Chicagoer Abkommen selbst. Die 1. und 2. Freiheit sind Bestandteil der Transitvereinbarung, während die Freiheiten drei bis fünf zusätzlich in der Transportvereinbarung geregelt sind. Die restlichen Freiheiten sind hingegen nicht in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt.

Die ICAO bezeichnet alle „Freiheiten“ über die Fünfte hinaus als „sogenannte“, da nur die ersten fünf „Freiheiten“ durch internationale Verträge offiziell als solche anerkannt wurden.

Da im Verlauf des zweiten Weltkriegs nur der Luftverkehr der USA nicht beeinträchtigt war, hätte die Annahme der "5 Freiheiten" den USA die Möglichkeit geboten, den Weltluftverkehr zu beherrschen. Deshalb wurde diese allgemeine Vereinbarung von der überwiegenden Mehrheit aller Staaten abgelehnt und hat keine praktische Bedeutung. In den Luftverkehrsabkommen zwischen einzelnen Staaten werden jedoch die Freiheiten festgelegt, die sich die vertragsschließenden Parteien gegenseitig einräumen.

Anmerkungen

  1. Beförderung von Fluggästen und/oder Luftfracht von Ort zu Ort innehalb eines Staates.
    Grundsätzlich hat jedes Luftverkehrunternehmen, mit Sitz im betreffenden Staat, das Recht Luftverkehr in diesem Staat durchzuführen.
    Kabotage ist das Recht, das Staat A einem Unternehmen aus dem Staat B einräumt im Staat A Ort-zu-Ort-Verkehr durchzuführen.
 

Literatur

Weblinks

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 28.10. 2024