Hinweis Arzneimittel

Wichtiger Hinweis für Beiträge im Bereich Arzneistoffkennzeichnung


 
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Die Gefahreneinstufung und Gefahrstoffkennzeichnung nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG und nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien betrifft auch Arzneistoffe. Für Arzneispezialitäten hingegen, also Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden (Fertigarzneimittel), ist keine Einstufung und Kennzeichnung gemäß dem Chemikalienrecht nötig.

Die Kennzeichnung von Arzneimitteln regeln das Arzneimittelrecht und das Apothekenrecht. Die korrekte Anwendung und Handhabung von Arzneimitteln beschreibt ihre Packungsbeilage oder erklärt der Arzt oder der Apotheker.

Hinweis zu Gesundheitsthemen
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!

 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 15.04.2014